Recht und Praxis: Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten
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Produktbeschreibung
Aktuell erfolgt eine kontroverse öffentliche Diskussion, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Für Krankenhausträger als Arbeitgeber ist diese Frage seit Jahren geklärt. Seit dem 1. Januar 2016 dürfen Krankenhäuser den Impfstatus von Beschäftigten als auch von Bewerbern abfragen. Dies gilt auch hinsichtlich der Covid-19-Impfung.