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Recht und Praxis: Besonderheiten des Basistarifs der Privaten Krankenversicherung

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Produktbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 30. März 2007 wurden vielfältige Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen. Für den Bereich der privaten Krankenversicherung enthielt das Gesetz unter anderem durch die Einführung eines Basistarifs eine grundlegende Neuerung. Bei einer Krankheitskostenversicherung im Basistarif (nach § 12 VAG) kann der Leistungserbringer, seinen Anspruch auf Leistungserstattung nicht nur seinem Vertragspartner "Patient" gegenüber geltend machen, sondern auch unmittelbar gegen den Versicherer. Diese durch § 192 Abs. 7 Satz 1 VVG eingeführte Möglichkeit besteht jedoch nur insoweit, als der Versicherer aus dem Versicherungsverhältnis zur Leistung verpflichtet ist. Der Autor erläutert unter anderem die praktischen Auswirkungen dieser per Gesetz eingeräumten gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB.
103. Jahrgang 2011
Heft 4
Seitenbereich 369 - 370

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