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Recht und Praxis: Das Risiko "gemischte Anstalt"

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Produktbeschreibung
Die Einordnung eines Krankenhauses als "gemischte Anstalt" durch private Krankenversicherungen oder den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) kann für Krankenhausträger mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Nicht nur diejenigen, die tatsächlich Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, sind betroffen. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Anstalt. Dabei wird bei der Beurteilung auch auf Prospekte und Internetpräsentationen zurückgegriffen. Je stärker in den Werbematerialien Wellnessfaktoren neben der Krankenhauskompetenz herausgestellt werden, zum Beispiel Schwimmbad, Sauna, Solarium, die landschaftliche Lage oder das (Heil-)Klima, desto größer wird das Risiko, durch die private Krankenversicherung als ?gemischte Anstalt? eingeordnet zu werden. Der Autor erläutert den Begriff ?gemischte Anstalt? und zeigt Fallstricke auf, die zu einer solchen Einordnung führen können.
101. Jahrgang 2009
Heft 1
Seitenbereich 51 - 53

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