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Recht und Praxis: Patientenaufklärung im Spiegel der Rechtsprechung des Jahres 2008

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Produktbeschreibung
Die Aufklärungsrüge des Patienten, der Mängel seiner Operationseinwilligung auf eine fehlende oder unzureichende Aufklärung stützt, ist in der forensischen Praxis der Arzthaftung nach wie vor sehr bedeutsam. Die ärztliche Aufklärungspflicht ergibt sich rechtlich wie ethisch aus dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Die neuere Rechtsprechung und Literatur führen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auf Absatz 1 und 2 des Art. 2 des Grundgesetzes zurück. Es geht dabei nicht um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes schlechthin, sondern um die Freiheit des Entschlusses über Eingriffe in die körperliche Integrität. Im Berichtsjahr 2008 gab es bei den Entscheidungen der obersten Gerichte keine grundlegende Veränderung hinsichtlich der strengen Anforderungen zu Art, Umfang und zum Zeitpunkt der Aufklärung.
101. Jahrgang 2009
Heft 5
Seitenbereich 468 - 470

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