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Produktbeschreibung
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Stuttgart ist eine Erweiterung der liquidationsberechtigten Ärzte gegenüber den Vorgaben des § 17 Absatz 3 Satz 1 KHEntG in einer Wahlleistungsvereinbarung unzulässig, so dass die Wahlleistungsvereinbarung insgesamt unwirksam wird. Im Beitrag werden die Auswirkungen des Urteils erläutert und Formulierungen für gültige Wahlleistungsvereinbarungen vorgeschlagen.