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Produktbeschreibung
Versicherte können teilstationäre Krankenhausbehandlungen in Gestalt mehrstündiger Behandlungen an einzelnen getrennten Tagen erhalten. Erhalten Versicherte teilstationäre Krankenhausbehandlung an einzelnen getrennten Tagen, bedarf es an jedem Tag einer Aufnahmeuntersuchung zur Prüfung der Erforderlichkeit. So entschied das Bundessozialgericht, nachdem die Vergütung einer vorzeitig abgebrochenen teilstationären Behandlung streitig war. Ist die teilstationäre Behandlung als Ganzes zu sehen, so dass es sich trotz einzelner Behandlungstage um insgesamt eine teilstationäre Behandlung des Patienten über einen längeren Zeitraum hinweg handelt oder sind die einzelnen Behandlungstermine als einzelne teilstationäre Behandlungen zu werten, deren Erforderlichkeit jeweils durch das Krankenhaus zu prüfen ist? Die Krankenkasse hatte nur eine vorstationäre Leistung vergütet, da die Behandlung an dem betreffenden Tag unterbrochen werden musste. Die Autorin erläutert die Konsequenzen des BSG-Urteils.
109. Jahrgang 2017
Heft 4
Seitenbereich 308 - 311

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