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Produktbeschreibung
Patienten oder auch deren Angehörige sowie Erben treten immer häufiger an Krankenhäuser heran, um die Einsichtnahme in die Patientenakten und deren Herausgabe zu verlangen. In der Frage, ob die dadurch entstehenden Kosten vorab vom Patienten verlangt werden können und in welcher Höhe, besteht in der Praxis große Unsicherheit. In einem aktuellen Urteil werden einige bisher offene Fragen geklärt und von der Autorin des Beitrags erläutert.