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Produktbeschreibung
Das BSG hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 der Revision einer Krankenkasse stattgegeben, wonach es eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellt, wenn die Krankenkasse im Rahmen eines Abrechnungsstreitverfahrens keine Einsichtnahme in die dem Gericht vorgelegten Behandlungsunterlagen erhält. Darüber hinaus komme eine Kodierung des OPS-Kodes 8-550 - geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung - nur dann in Betracht, wenn die diesem OPS-Kode immanenten Dokumentationsvorgaben eingehalten worden sind. Der Autor analysiert die Begründung des BSG und gibt Empfehlungen für die Praxis.
110. Jahrgang 2018
Heft 6
Seitenbereich 518 - 520

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