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Produktbeschreibung
Mit seinem Beschluss vom 18. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die schon seit längerem in Rechtsprechung und Literatur vertretene Zulässigkeit des sogenannten Mehrwahlarzt-Systems als auch die Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch das Krankenhaus bestätigt und zum Ausdruck gebracht, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe und der Rechtssache an sich auch keine grundsätzliche Bedeutung zukomme. Der folgende Beitrag fasst die Entscheidungen inhaltlich zusammen und ordnet sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein.