Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Mit dem Urteil vom 10. November 2021 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die dem Krankenhaus in § 7 Absatz 2 S. 3 PrüfvV 2016 eingeräumte Möglichkeit zur Übersendung von für die Erfüllung des Prüfauftrages erforderlichen, aber nicht vom MD konkret angeforderten Unterlagen an den MD eine Mitwirkungsobliegenheit des Krankenhauses darstellt, auf die die Präklusionswirkung des § 7 Absatz 2 S. 6 PrüfvV 2016 Anwendung findet. Was das Urteil für die Krankenhäuser bedeutet, skizziert der folgende Beitrag.