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Produktbeschreibung
Die Frage, ab wann im Rahmen der stationären Krankenhausversorgung von einer zu Unrecht oder von einer zulässigen Drittleistungsveranlassung ausgegangen werden kann, hat die Gerichte in der jüngeren Vergangenheit schon mehrfach beschäftigt. Ebenso wie das BSG stand nunmehr auch das LSG Hamburg vor eben jener Fragestellung.