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Produktbeschreibung
Das Brandenburgische Oberlandesgerichts (OLG) hat sich im Rahmen der Prüfung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe mit der Frage beschäftigt, wer Inhaber des Anspruchs auf Entlassmanagement ist, woraus sich dieser ergibt und welche Beratungspflichten dem Krankenhaus und der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse im Rahmen eines Entlassmanagements obliegen. Das OLG hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichender Erfolgsaussicht einer Klage auf Schadensersatz verneint.