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Produktbeschreibung
Im Nachklang des sogenannten "Göttinger Transplantationsskandals" hatte sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit der Frage zu befassen, ob der Vergütungsanspruch der Universitätsklinik für eine unter Verletzung der Allokationsregelungen vorgenommenen Organtransplantation Bestand haben kann. Dies hat das BSG in seiner Entscheidung bejaht.