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Produktbeschreibung
Mit seinem Urteil vom 11. Mai 2023 - B 1 KR 10/22 R stand beim 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) erneut die Frage an, ob und inwieweit der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses unter Heranziehung der Grundsätze zum fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten zu mindern ist. Hierzu betonte das BSG, dass das Krankenhaus nicht gegen das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen habe, indem es den Versicherten in dem konkreten Fall entlassen habe. Einer Kürzung des Vergütungsanspruches nach Maßgabe eines fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens liege in der vorliegenden Fallkonstellation nicht vor.
115. Jahrgang 2023
Heft 9
Seitenbereich 846 - 848, Dateigröße 0,7 MB

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