Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Das BSG hat mit Urteil vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in § 109 Absatz 5 Satz 1 SGB V eingeführte, kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren im Wege der Analogie auch auf Ansprüche der Krankenkassen auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Aufwandspauschalen nach § 275 Absatz 1 SGB V (a. F.) anzuwenden ist, allerdings nur auf solche Erstattungsansprüche, die ab dem 1. Januar 2019 entstanden sind.