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Produktbeschreibung
Das BSG hat mit Urteil vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in § 109 Absatz 5 Satz 1 SGB V eingeführte, kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren im Wege der Analogie auch auf Ansprüche der Krankenkassen auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Aufwandspauschalen nach § 275 Absatz 1 SGB V (a. F.) anzuwenden ist, allerdings nur auf solche Erstattungsansprüche, die ab dem 1. Januar 2019 entstanden sind.
116. Jahrgang 2024
Heft 4
Seitenbereich 350 - 351, Dateigröße 0,2 MB

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