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117. Jahrgang 2025
Heft 5
Seitenbereich 373 - 374, Dateigröße 0,1 MB

Rechtsprechung

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Produktbeschreibung
Die 15. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf hatte sich in ihrer Entscheidung vom 26. September 2024 - S 15 KR 134/24 - mit den Voraussetzungen der Übergangspflege zu befassen. Dabei war die Frage zu klären, ob die bislang in § 39e Absatz 1 S. 4 SGB V - nunmehr in § 39e Absatz 2 S. 2 SGB V - geregelte Dokumentationsanforderung eine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Krankenhauses darstellt. Bei der Anforderung zur Dokumentation handelt es sich lediglich um eine bloße Fälligkeitsvoraussetzung, welche den Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung auf den Zugang des Dokumentationsbogens bei der zuständigen Krankenkasse erstreckt. Eine Vergütungsvoraussetzung sei diese Dokumentation jedoch nicht.