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Produktbeschreibung
Eine Klausel in einem Dienstvertrag, die regelt, dass mit der dienstlichen Vergütung und der Einräumung des Liquidationsrechts im üblichen Rahmen zu leistende Rufbereitschaften eines Chefarztes abgegolten sind, verstößt laut Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: 13 Sa 1129/09 - rechtskräftig) gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist unwirksam. Der Autor skizziert das Urteil und erläutert es in seinen Anmerkungen.
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