Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Eine Klausel in einem Dienstvertrag, die regelt, dass mit der dienstlichen Vergütung und der Einräumung des Liquidationsrechts im üblichen Rahmen zu leistende Rufbereitschaften eines Chefarztes abgegolten sind, verstößt laut Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: 13 Sa 1129/09 - rechtskräftig) gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist unwirksam. Der Autor skizziert das Urteil und erläutert es in seinen Anmerkungen.