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Rechtsprechung: Einsatz von Honorarärzten im Krankenhaus

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Produktbeschreibung
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2010, Az.: 5 K 1985/08.F, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Operationen im Krankenhaus durch die Hinzuziehung eines niedergelassenen Kooperationsarztes durchgeführt werden. Einschlägig sei insoweit die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 KHEntgG, wonach zu den allgemeinen Krankenhausleistungen auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter zählen. Der Autor skizziert das Urteil und kommentiert es in seinen Anmerkungen.
102. Jahrgang 2010
Heft 10
Seitenbereich 964 - 965

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