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102. Jahrgang 2010
Heft 10
Seitenbereich 964 - 965

Rechtsprechung: Einsatz von Honorarärzten im Krankenhaus

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Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2010, Az.: 5 K 1985/08.F, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Operationen im Krankenhaus durch die Hinzuziehung eines niedergelassenen Kooperationsarztes durchgeführt werden. Einschlägig sei insoweit die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 KHEntgG, wonach zu den allgemeinen Krankenhausleistungen auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter zählen. Der Autor skizziert das Urteil und kommentiert es in seinen Anmerkungen.

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