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Rechtsprechung: Mindestmengen bei der Versorgung von Frühgeborenen

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Produktbeschreibung
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit einem Beschluss vom 26. Januar 2011 - Az.: L 7 KA 79 - und parallel in vier weiteren Verfahren die Vollziehung des G-BA-Beschlusses vom 17. Juni 2010, der eine Erhöhung der Mindestmenge für die Behandlung von Neugeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht von bis zu 1.250 Gramm von 14 auf 30 Frühgeburten vorsieht, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des diesbezüglichen Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Mindestmengenregelung nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen seien nicht gegeben. Frühgeburten stellten weder eine planbare Leistung dar noch könne momentan ein Zusammenhang in besonderem Maße zwischen Behandlungsmenge und Behandlungsqualität wissenschaftlich nachgewiesen werden. Der Autor skizziert die Entscheidung und kommentiert sie in seinen Anmerkungen.
103. Jahrgang 2011
Heft 4
Seitenbereich 364 - 368

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