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Rechtsprechung: Nachforderungen von Krankenhäusern gegenüber Krankenkassen

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Produktbeschreibung
In einem Urteil 17. Dezember 2009 - B 3 KR 12/08 R - hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Nachforderungen auf vorbehaltlose und bereits gezahlte Schlussrechnungen des Krankenhauses nach Ablauf von sechs Wochen seit Rechnungslegung nur noch dann zulässig sind, wenn der Nachforderungsbetrag die Bagatellgrenze (Aufwandspauschale nach § 275 Absatz 1c Satz 3 SGB V und 5 Prozent des Ausgangsrechnungswertes) übersteigt oder die Nachforderung auf der Korrektur eines offen zu Tage liegenden Fehlers basiert. Die Autoren stellen das Urteil dar und erläutern seine rechtliche Bedeutung unter anderem im Vergleich zu der Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. September 2009 - B 1 KR 11/09.
102. Jahrgang 2010
Heft 7
Seitenbereich 663 - 665

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