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Rechtsprechung: Off-Label-Use von Arzneimitteln im Krankenhaus

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Produktbeschreibung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in einem Urteil vom 18. März 2010 - L 9 KR 280/08 (rechtskräftig) - mit der Frage auseinandergesetzt, ob die stationäre Behandlung eines gesetzlich versicherten Patienten mit einem für bestimmte Indikationen zugelassenen Arzneimittel im Rahmen einer Indikation, für die es arzneimittelrechtlich nicht zugelassen war (sogenannter Off-Label-Use), zulässig war. Es ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die stationäre Krankenhausbehandlung des Versicherten erforderlich war und dem klagenden Krankenhaus hierfür ein Vergütungsanspruch zustand. Die Autorin skizziert das Urteil und kommentiert es in ihren Anmerkungen.
103. Jahrgang 2011
Heft 3
Seitenbereich 248 - 250

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