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Produktbeschreibung
Wird Klinikpersonal von Patienten oder deren Angehörigen diskriminiert oder beleidigt, sollten Klinikträger zum Schutz ihrer Mitarbeiter tätig werden. Grundsätzlich sind Krankenhäuser verpflichtet, Patienten zu behandeln. Aber in begründeten Fällen kann eine Ablehnung der Behandlung oder Kündigung des Behandlungsvertrages sowie der Ausspruch eines Hausverbots angezeigt sein.