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Sanierung von Krankenhäusern im gerichtlichen Verfahren

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Produktbeschreibung
In Heft 2/2020 KH-J (S. 43-48) war die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen in Krankenhäusern Gegenstand der Ausführungen. Die wirtschaftlichen Krisen und Insolvenzen bei Krankenhäusern machen die eingehende Befassung mit der persönlichen Haftung notwendig, ebenso müssen die Möglichkeiten, die zur verbesserten Sanierung in gerichtlichen Verfahren bestehen, bekannt sein. Wie aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs in der aktuellen Presse zitiert wird, verzeichnen "40 Prozent der Krankenhäuser Verluste, für ein Zehntel besteht erhöhte Insolvenzgefahr" (ZDF heute, 15.09.2020). Der Strukturwandel wird mit weiteren Zusammenschlüssen, Schließungen und Insolvenzen einhergehen. Insolvenzverfahren geben durch die gesetzlichen Regelungen die Chance, konsequenter zu restrukturieren. Hinzu kommt zukünftig ein weiteres Verfahren, das mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt wird. Es soll bereits am 01.01.2021 in Kraft treten. Nachfolgend sollen die Verfahren zur gerichtlichen Sanierung zusammenfassend dargestellt werden.
9. Jahrgang 2020
Heft 4
Seitenbereich 69 - 72

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