Segen und Fluch der Abbildung der Spezialisierung über OPS-Komplexbehandlungen

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Produktbeschreibung
Zur Abbildung von spezialisierten Leistungen müssen im G-DRG-System vielfach OPS-Komplexbehandlungen genutzt werden. Im G-DRG-System berücksichtigte OPS-Komplexbehandlungen mit aufwendigen Dokumentationsverpflichtungen oder Vorgaben zur Behandlungsdauer setzen den Anreiz für Kostenträger, über Einzelfallprüfungen gezielt Dokumentationsdefizite aufzudecken oder die stationäre Behandlungsdauer in Frage zu stellen. Bei der Entwicklung von OPS-Komplexbehandlungen ist daher wichtig, darauf zu achten, dass keine Fehlanreize gesetzt werden. Die vorhandenen limitierten Ressourcen müssen weitgehend in der primären Leistungserbringung verbleiben und sollten nicht für medizinisch nicht notwendige Dokumentationen und im Rahmen der Rechnungsprüfungen verschwendet werden. Zur Qualitätssicherung sind OPS-Komplexbehandlungen nicht geeignet.