Sozialrechtlicher Vergütungsanspruch und zivilrechtliche Aufklärungspflicht

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Produktbeschreibung
Es versteht sich von selbst, dass ein Krankenhaus seinen Vergütungsanspruch für die stationäre Behandlung eines gesetzlich krankenversicherten Patienten bloß liquidieren kann, wenn sie den Vorgaben des SGB V entsprochen hat. Das Bundessozialgericht verlangt aber darüber hinaus noch, dass der Patient von den Krankenhausärzten entsprechend der arzthaftungsrechtlichen Kriterien ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist. Weil sich dies keinesfalls von selbst versteht, wird einer kritischen Würdigung unterzogen.