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Produktbeschreibung
Ein wesentliches Ziel des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Seltenen Erkrankungen ist die Optimierung der medikamentösen Versorgung. Diese erfolgt zu einem großen Teil durch Anwendung von Arzneimitteln, die ursprünglich für andere Indikationen zugelassen wurden (Off-Label-Use, OLU). Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung existieren für diese OLU-Anwendungen komplexe sozialrechtliche Regelungen. Trotz des für den stationären Bereich geltenden Erlaubnisprinzips (Verbotsvorbehalt) haben sozialmedizinische Prüfungen stationärer OLU-Behandlungen häufig ablehnende Leistungsbescheide der Kostenträger zur Folge. Diese beruhen auf sozialmedizinischen Kriterienbewertungen, die der Behandlungsrealität aus Sicht der Leistungserbringer aus mehreren, in dem Artikel dargestellten Gründen nicht gerecht werden.