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Steuerliche Besonderheiten für Krankenhäuser im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

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Produktbeschreibung
Die Bundesregierung hat im Steuerrecht vielfältige Maßnahmen initiiert, die helfen sollen, die negativen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zeitnah zu überwinden oder zumindest zu verringern. Sie bietet hierzu im "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" vom 19.06.2020 (sog. "Corona-Steuerhilfegesetz"), welches am 29.06.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I, S. 1385) veröffentlicht wurde, und in einem am 29.06.2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen "Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (sog. "Zweites Corona-Steuerhilfegesetz") zeitlich befristete steuerliche Hilfen zur Abfederung der Corona-Krise.
9. Jahrgang 2020
Heft 3
Seitenbereich 91 - 95

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