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Produktbeschreibung
Der Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) wurde vor allem infolge des "Rettungsdiensturteils" des Bundesfinanzhofs (BFH) überarbeitet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26. Januar 2016 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) unter anderem in Bezug auf verschiedene gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen geändert.
Mit Veröffentlichung des Urteils im Bundesanzeiger sind die Finanzämter an die Anwendung dieser Entscheidung des BFH in allen offenen Fällen gebunden. Die Autoren erläutern die wichtigsten für gemeinnützige Krankenhäuser relevanten Änderungen.
Mit Veröffentlichung des Urteils im Bundesanzeiger sind die Finanzämter an die Anwendung dieser Entscheidung des BFH in allen offenen Fällen gebunden. Die Autoren erläutern die wichtigsten für gemeinnützige Krankenhäuser relevanten Änderungen.