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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Abgabe von Medikamenten durch Krankenhausärzte an ambulant behandelte Patienten des Krankenhauses zur unmittelbaren Verabreichung im Krankenhaus ist bei gemeinnützigen Krankenhausträgern aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Zytostatika inzwischen nach herrschender Meinung dem Krankenhauszweckbetrieb nach § 67 AO zuzuordnen.
Mit einer im Mai 2016 veröffentlichten Entscheidung hat sich nunmehr das Finanzgericht Köln mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Veräußerung von sogenannten Faktorpräparaten (Blutgerinnungsfaktoren) zur Heimselbstbehandlung an eigene Patienten dem steuerbegünstigten Krankenhauszweckbetrieb nach § 67 AO zugeordnet werden kann, oder ob diese Leistung im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbracht wird.
108. Jahrgang 2016
Heft 8
Seitenbereich 701 - 702

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