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Produktbeschreibung
Der Grundsteuer unterliegt der gesamte Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Hierzu gehören neben Grund und Boden sowie Gebäuden die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, Erbbaurechte, Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Für gemeinnützige Krankenhäuser ist die Frage der Grundsteuerbefreiung relevant. Die Feinheiten und Sonderregelungen erläutert der Autor im aktuellen Beitrag.