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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Welche Leistungen von Krankenhäusern und Ärzten umsatzsteuerbefreit sind, ist immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten. Die Umsatzsteuerbefreiung ist für diese Leistungen von besonderer Bedeutung, weil die Empfänger derartiger Leistungen in aller Regel Privatpersonen sind und damit die Umsatzsteuer zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führt. Denn unabhängig davon, ob das Entgelt vom Patienten selbst gezahlt wird oder eine Kostenübernahme oder Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt, besteht ein Vorsteuerabzug nicht. In Deutschland ergibt sich die Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern und Ärzten aus § 4 Nr. 14 UStG. Der Autor erläutert die möglichen Folgen der Vorlage an den europäischen Gerichtshofs.
111. Jahrgang 2019
Heft 6
Seitenbereich 502 - 503, Dateigröße 0,6 MB

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