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Produktbeschreibung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2019 dem Bundestag eine Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen. Die geplanten Änderungen beinhalten insbesondere Regelungen, die eine Gemeinnützigkeit von reinen Service- und Holdinggesellschaften ermöglichen würden sowie Veränderungen zur Mittelweitergabe. Die Autoren empfehlen eine vorausschauende Änderung der Satzungen, um die Steuerersparnisse schon für das Jahr 2020 nutzen zu können.