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Produktbeschreibung
Die Finanzverwaltung behandelt den von einem Krankenhaus erzeugten und selbst direkt verbrauchten Strom in bestimmten Fällen als an den Netzbetreiber und von diesem zurück an den Krankenhausträger geliefert. Dies hat zur Folge, dass dieser Strom & trotz Verbrauchs im gleichen Unternehmen & als umsatzsteuerpflichtig hin und zurückgeliefert gilt. Dieser in der Praxis umstrittenen umsatzsteuerlichen Behandlung ist das Finanzgericht Köln mit einer im August dieses Jahres veröffentlichten Entscheidung entgegengetreten.