Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Viele Krankenhäuser haben in der Vergangenheit zu viel Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausgewiesen und abgeführt, denn für sie kommt rückwirkend eine umsatzsteuerfreie - oder zumindest ermäßigte Besteuerung von (ambulanten) Arzneimittelabgaben in Betracht. Wer in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist als gesetzlich geschuldet ist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach deutschem Recht den ausgewiesenen Betrag. Der aufgrund des unrichtigen Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag kann aber berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist (§ 14c Absatz 1 UStG).