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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Werden im Rahmen einer steuerfreien Vermietung oder Verpachtung auch sogenannte Betriebsvorrichtungen entgeltlich mitüberlassen, so handelt es sich nach bisheriger deutscher Rechtslage bei der Vermietung der Betriebsvorrichtungen immer um eine eigene, umsatzsteuerpflichtige Leistung. Dies gilt bisher laut Bundesfinanzhof (BFH) und Finanzverwaltung auch, wenn Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) indes können mitvermietete Betriebsvorrichtungen unter bestimmten Umständen ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit sein./
Seit 2019 machen verschiedene Krankenkassen Umsatzsteuererstattungsansprüche auf die ambulante Abgabe von Fertigarzneimitteln in Krankenhäusern insbesondere gegenüber gemeinnützigen Krankenhäusern geltend. Es wurde insoweit vorgetragen, dass diese Leistungen ebenfalls als Heilbehandlungsleistung umsatzsteuerbefreit seien oder bei gemeinnützigen Trägern zumindest dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu unterwerfen seien. Ob tatsächlich ein Erstattungsanspruch der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen besteht, muss allerdings weiterhin jeweils im Einzelfall geprüft werden.
115. Jahrgang 2023
Heft 8
Seitenbereich 741 - 743, Dateigröße 0,7 MB

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