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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Immer wieder kommt es bei gemeinnützigen Trägern vor, dass im Rahmen von Satzungsänderungen Regelungen geändert werden, entfallen oder nicht aufgenommen werden, die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht erforderlich sind. Gemeinnützigen kann allerdings auf Grund von Satzungsverstößen eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen./
Mitarbeiter in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände in ihrem Arbeitsumfeld oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen nach dem Willen des Gesetzgebers Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken könnten. Um diesen Schutz zu verbessern, trat am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Bei der Etablierung eines Hinweisgeberschutzsystems im Krankenhaus sind auch steuerliche Aspekte zu beachten./
Der Verkauf von Speisen und Getränken, insbesondere in Kantinen, Kiosks und Cafés, gehört in der Praxis zu den häufigsten wirtschaftlichen Betätigungen von Krankenhausträgern - neben dem eigentlichen Krankenhausbetrieb. Insbesondere bei Gemeinnützigen ist die steuerliche Behandlung solcher Verpflegungsdienstleistungen aber in der Praxis immer wieder umstritten.
115. Jahrgang 2023
Heft 9
Seitenbereich 851 - 859, Dateigröße 0,9 MB

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