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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Chefärzte in Krankenhäusern erhalten häufig neben einer festen monatlichen Vergütung auch das Liquidationsrecht für von ihnen erbrachten wahlärztlichen Leistungen im Gegenzug gegen eine Beteiligung des Krankenhauses an den Gebühren. Der Bundesfinanzhof hatte nunmehr über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Teil der vom Chefarzt erbrachten wahlärztlichen Leistungen im Ergebnis doppelt, nämlich im Rahmen der vom Krankenhaus abgeführten Lohnsteuer und zugleich als vom Chefarzt deklarierten freiberuflichen Einkünften besteuert wurden. /
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung aus April 2023 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersteuersatzes auf Blut- und Gewebetransporte durch steuerbegünstigte, gemeinnützige Einrichtungen Stellung genommen. Der BFH lehnt in den Fällen eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zwar nicht generell ab, stellt hierfür aber strenge Anforderungen. Grundsätzlich scheinen zwei Konstellationen denkbar, in denen der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden kann
115. Jahrgang 2023
Heft 10
Seitenbereich 979 - 982, Dateigröße 0,7 MB

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