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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die umsatzsteuerliche Behandlung von labordiagnostischen Leistungen von Dritten im Auftrag von Ärzten und Krankenhäusern ist seit vielen Jahren immer wieder ein Streitpunkt in der Praxis. Beziehen Krankenhäuser Labortleistungen, stellt eine eventuelle Belastung dieser Leistungen mit Umsatzsteuer einen unmittelbaren Kostenfaktor für diese dar. Denn aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung der Krankenhausleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG kann der Krankenhausträger keinen Vorsteuerabzug auf die in diesem Zusammenhang bezogenen Eingangsleistungen geltend machen. Vor diesem Hintergrund hat die umsatzsteuerliche Behandlung derartiger labordiagnostischer Leistungen von Dritten auch für Krankenhäuser Relevanz./
Software ist - im Gegensatz zur Hardware - kein physischer Bestandteil eines Computers. Nur die Kombination von Hard- und Software führt zu einer funktionsfähigen Einheit. Nichtsdestotrotz liegen handelsrechtlich in der Regel zwei trennbare Vermögensgegenstände vor. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn eine der Komponenten von nur untergeordneter Bedeutung ist oder die Komponenten funktions- und wertmäßig nicht trennbar sind. Bei der Bilanzierung von Software gibt es in der Praxis einige Fallstricke zu beachten.
116. Jahrgang 2024
Heft 3
Seitenbereich 247 - 250, Dateigröße 0,2 MB

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