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Produktbeschreibung
Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge auf die ambulante Arzneimittelabgabe können auch rückwirkend zurückgefordert werden. Dies betrifft sowohl die ambulante Arzneimittelabgabe an privat wie auch die Abgabe an gesetzlich versicherte Patienten. Grundlage sind ein neues BMF-Schreiben vom 27. Februar 2024 und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und Europäischen Gerichtshofs (EuGH).