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Steuerrecht: Billigkeitsregelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausleistungen

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Produktbeschreibung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) eine Neuordnung der Umsatzsteuerbefreiungen für den Bereich der Humanmedizin und der Krankenhäuser vorgenommen. Die Regelungen des alten § 4 Nr. 16 Umsatzsteuergesetz (UStG a.F.) wurden an die europarechtlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst und in § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz neue Fassung (UStG n.F.) geregelt. Auf das Einführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Juni 2009 (Az.: IV B - S 7170/ 08/10009) zur Anwendung des § 4 Nr. 14 UStG n.F. wurde bereits in Heft 9/2009, Seite 869 ff., ausführlich eingegangen. Vorliegend werden diese Ausführungen um die Hinweise in einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Münster (OFD Münster) vom 15. Juni 2009 ergänzt.
102. Jahrgang 2010
Heft 3
Seitenbereich 244 - 245