Steuerrecht: BMF-Schreiben zur Steuerfreiheit von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
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Produktbeschreibung
§ 3 Nr. 26 a Einkommensteuergesetz (EStG) wurde durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 in das EStG eingefügt. Danach sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bis zur Höhe von insgesamt 500 ? steuerfrei. Zur Anwendung des § 3 Nr. 26 a EStG hat das Bundesfinanzministerium am 25. November 2008 ein Schreiben veröffentlicht, dessen inhaltliche Regelungen im Folgenden näher dargestellt werden.