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Tagesstationäre Behandlung gemäß § 115e SGB V

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Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 29. Dezember 2022 eine Neuregelung in § 115e SGB V aufgenommen, die "Tagesstationäre Behandlung", wonach es Krankenhausträgern gestattet wird, im Einvernehmen mit den Patienten geeignete, ansonsten vollstationär erbrachte Behandlungen als "Tagesbehandlungen" durchzuführen. Bei dieser tagesstationären Behandlung handelt es sich um eine weitere Behandlungsform im Krankenhaus. Sie entspricht einer vollstationären Behandlung. Kurz gesagt: Der Patient wird vollstationär im Krankenhaus behandelt, übernachtet jedoch "außerhalb des Krankenhauses".
115. Jahrgang 2023
Heft 4
Seitenbereich 350 - 359, Dateigröße 0,9 MB

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