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118. Jahrgang 2026
Heft 5
Seitenbereich 331 - 336, Dateigröße 1,8 MB

Übergangspflege - neue Leistungsform mit Optimierungspotenzialen

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Produktbeschreibung
Die relativ neue Leistungsform Übergangspflege nach §39e SGB V der gesetzlichen Krankenversicherung soll Versorgungslücken bei fehlenden Nachsorgekapazitäten überbrücken. Patienten können nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus dort in der Übergangspflege weiter gepflegt und versorgt werden, wenn die Anschlussversorgung nicht unmittelbar gewährleistet ist. Eine Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Innovationsfonds-Projekt ÜberPflege> (Förderkennzeichen: 01VSF23034) zeigt, dass die Übergangspflege gemäß §39e SGB V Anfang des Jahres 2025 in gut einem Viertel aller Kliniken umgesetzt wurde. Trotz einer leichten Zunahme auf Klinikebene bleiben die Fallzahlen gering und die Anforderungen an die Kliniken hoch.