Wichtige Änderungen bei der Aufbewahrung von Unterlagen, der steuerlichen Außenprüfung und anderen Verfahrensvorschriften
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Produktbeschreibung
In jüngster Zeit gab es eine Vielzahl von Änderungen an Verfahrensvorschriften für Steuerpflichtige, insbesondere auch durch das sogenannte DAC 7 Umsetzungsgesetz vom 20. Dezember 2022. So wurden unter anderem die Aufbewahrungspflichten für Steuerunterlagen verschärft und weitergehende Regelungen zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen geschaffen. Zugleich wurden aber auch Regelungen getroffen, die die Außenprüfungen vereinfachen sollen. Die im Folgenden dargestellten Regelungen sind jeweils zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und müssen daher bereits für den aktuellen Veranlagungszeitraum beachtet werden.