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Wichtige steuerliche Änderungen für gemeinnützige Krankenhäuser durch das Jahressteuergesetz 2020

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Produktbeschreibung
Seit mehr als einem Jahr wird intensiv über eine Reform wichtiger Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts diskutiert, nachdem der Bundesrat dazu schon Ende Jahre 2019 konkrete Reformvorschläge unterbreitet hatte. Nach teilweise heftigem politischen Ringen insbesondere über die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang sich gemeinnützige Körperschaften politisch betätigen dürfen, haben Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten in ihrer jeweils letzten Sitzungswoche des Jahres 2020 das sog. Jahressteuergesetz 2020 beschlossen, mit dem zahlreiche Änderungen steuerlicher Vorschriften (über das "eigentliche" Gemeinnützigkeitsrecht - §§ 51 bis 68 Abgabenordnung (AO) - hinaus) verabschiedet worden sind, die auch für gemeinnützige Krankenhäuser wichtig sind.
10. Jahrgang 2021
Heft 1
Seitenbereich 28 - 31

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