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Zum Umgang mit ionisierenden Strahlen - Was ist neu?

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Produktbeschreibung
Wer sich in der Medizin mit ionisierender Strahlung beschäftigt, kennt die Röntgen- und - mit Betrieb einer Nuklearmedizin oder Strahlentherapie - auch die Strahlenschutzverordnung. Gerade die Röntgenverordnung erwies sich in den zurückliegenden Jahren als gutes Kompendium, das als Vorgabe für ein Qualitätsmanagementhandbuch eingesetzt werden konnte. Mit der Richtlinie 2013/59/Euratom vom 05.12.2013 sollte der Strahlenschutz in Europa unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse gestärkt werden. In Deutschland wurde das Strahlenschutzrecht deshalb grundlegend neu gestaltet. Die neue Gesetzgebung erfordert zunächst eine formale Neuorientierung. Für den Umgang mit ionisierenden Strahlen gelten das - seinerzeit neu geschaffene - Strahlenschutzgesetz vom 27.06.2017 (StrlSchG) und eine neue Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018 (StrlSchV). Neben der neuen Struktur sind einige inhaltliche Änderungen zu beachten. Der folgende Beitrag soll Orientierung geben, über die in der Medizin bedeutsamen wesentlichen Änderungen informieren und Hilfestellung für den internen Vollzug bieten.
8. Jahrgang 2019
Heft 1
Seitenbereich 5 - 10

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