Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Kommunale Wahlbeamte sind Ausnahmen vom Regeltypus der nach Art. 33 Abs. 2 GG berufenen Lebenszeitbeamten. Am Beispiel eines vom VG Köln nicht rechtskräftig entschiedenen Falles wird die Frage der Haftungsbegrenzung bei existenzvernichtenden Schadensersatzforderungen diskutiert.