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Zur kurzfristigen Dienstplanänderung und Kenntnisnahme in der Freizeit

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Produktbeschreibung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in Bezug auf einen Rettungssanitäter geurteilt, dass die kurzfristige Einsatzplanung auch in der Freizeit zur Kenntnis genommen werden muss. Ein Urteil, das auch für den Krankenhausbetrieb von großer Bedeutung ist.
116. Jahrgang 2024
Heft 3
Seitenbereich 228 - 232, Dateigröße 0,2 MB

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