§ 115e SGB V: Vollstationäre Behandlung ohne Übernachtung – Bedingungen, Konditionen, Auswirkungen und Potenzial
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Produktbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2023 sind sogenannte tagesstationäre Behandlungen in Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. Der Gesetzgeber geht vor dem Hintergrund des "Fehlbelegungspotenzials" davon aus, dass bis zu einem Viertel aller stationären Behandlungen im Krankenhaus tagesklinisch erbracht werden könnten. Die neue Regelung nach § 115e SGB V basiert auf der "Zweiten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" vom 22. September 2022.