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Produktbeschreibung
Österreich ist seit 20 Jahren Mitglied der Europäischen Union. In diesem Beitrag wird eine Bilanz über die Umsetzung und die Auswirkungen des EU-Naturschutzes in Österreich gezogen. Durch die komplexe, föderal strukturierte österreichische Rechtsordnung wurde die Transformation des EU-Naturschutzrechts erschwert und verzögert. Nach wie vor muss bezweifelt werden, dass die rechtliche Umsetzung des EU-Naturschutzrechts in allen Belangen vollständig und geglückt ist. Auch die Umsetzung der Maßnahmen der beiden Naturschutzrichtlinien, wie z.B. insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung, entspricht nicht völlig den Verpflichtungen. Obwohl die Ausweisung des Natura-2000-Netzwerks noch nicht abgeschlossen ist, hat sich der Anteil von qualitativ hochwertigen Schutzgebieten durch die Einrichtung von FFH- und Vogelschutzgebieten deutlich erhöht. Für die Betreuung und Sicherung der Schutzgüter in diesen Schutzgebieten bedarf es aber noch vermehrter Anstrengungen. Trotzdem können positive Effekte für die Biodiversität innerhalb von Natura-2000-Gebieten festgestellt werden.